Riesterrente

Riestern? Zu kompliziert, zu viele Bedingungen, zu viel Aufwand, keine Berechtigung, lohnt sich nicht.

Einwände gegen die Riester-Rente sind bekannter als die Riester-Rente selbst. Und die Rente war auch in der Vergangenheit mit allerlei Bürokratie verbunden. Heute sind dank Dauerzulagenantrag und verbesserter Gesetzgebung solche Probleme gelöst. Chance also, sich mit den Vorteilen der Riester-Rente auseinanderzusetzen.

      1. Was ist die Riester-Rente?
        Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Zusatzrente. Sie zahlen ein, der Staat zahlt drauf, und zum Rentenalter wird der Betrag verrentet.
      2. Warum Riestern?
        Die Riester ist keine Zusatzrente! Sie ist als Ausgleich für die Rentenkürzung der gesetzlichen Rente gedacht. Also was Oma und Opa noch an Rentenniveau hatten ist für die heutige Arbeitsgeneration noch nicht einmal vorgesehen. Riester dient dazu diese Lücke zu schließen. Wem das (im europäischen Vergleich schlechte) deutsche Rentenniveau zu niedrig ist muss privat vorsorgen. Die Riester ist, bis zu einer gewissen Grenze dank staatlicher Zulagen unbestreitbar das beste Produkt oder besser die besten Produkte die eigene Rente sicher zu erhöhen.
      3. Wer kann Riestern?
        Über den Daumen gepeilt alle die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Also auch Soldaten, Beamte, Mütter etc. Aber auch Selbstständige, Hausfrauen und Freiberufler können zumindest als mittelbar Zulagenberechtigte Riestern, wenn der Ehepartner Riester berechtigt ist. Und kriegen auch Zulagen.
      4. Muss man nicht so viel einzahlen?
        Die Frage ist so nicht richtig. Einzahlen muss man grundsätzlich nur den Sockelbetrag von 60€ im Jahr. Wer seinen Vertrag ruhen lässt kann auch in finanziellen Engpässen gar nichts einzahlen. WAS man einzahlt legt man ja für die eigene Rente zurück. Die Höhe ist dabei frei wählbar. Wichtig ist nur zu beachten, dass für die maximalen Zulagen 4% des Brutto angelegt werden müssen.
        Aber Teilweise Vorsorge ist besser als keine. Wenn Sie nur 2% Ihres Brutto zurücklegen wollen erhalten Sie immer noch die halben Zulagen. Wer sich auf die Rente freuen will, kann gerne auch ein bisschen mehr anlegen. Unbegrenzt. Aber Achtung. Ab dem Maximalbeitrag von 2100€ im Jahr gibt es keinerlei Förderung mehr. Alles darüber hinaus sollte also in andere Produkte investiert werden. Auch dabei beraten wir Sie gerne.
      5. Wieviel gibt’s vom Staat dazu?
        Die Zulagenförderung sieht pro Person dank Erhöhung pauschal 175€ im Jahr vor (alle Angaben hier bei Maximalzulage also 4% Rücklage). Das macht für ein Ehepaar (ein Zulagenberechtigter reicht damit der andere ebenfalls förderberechtigt wird) schon 350€ jährlich „geschenkt“. Pro Kind gibt es noch einmal 300€ jährlich. Und für junge Leute unter 25 einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200€. Diese Zulagen werden dem zu zahlenden Beitrag abgerechnet. Heißt wenn ein Ehepaar mit Kind 800€ im Jahr zahlen müsste, werden die 650€ erstattet und nur 150€ müssen gezahlt werden um die 800€ aufs Riesterkonto zu kriegen.
        Soweit zur Zulagenförderung. Für Besserverdiener ist auch der Steuerabzug interessant. Das heißt statt staatlicher Zulagen werden die eingezahlten Beiträge dem zu versteuernden Einkommen abgerechnet und die Steuerlast sinkt. Besonders schön: Das Finanzamt prüft automatisch bei jedem welches der beiden Förderverfahren den meisten Vorteil bringt (sog. Günstigerprüfung) und führt das bessere Verfahren durch. NOCH mehr gefördert wird Riester da die Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zur oben genannten Grenze von 2100€ steuerlich abzugsfähig sind.
      6. Und ab wann gibt’s Geld?
        Wann Sie wollen. Es ist richtig, dass um die staatliche Förderung zu behalten die Riester nicht vor der Regelaltersrente ausgezahlt werden darf. Klar es ist ja schließlich eine Altersvorsorge. Aber wenn persönlich einmal dringendere Probleme als die Rente im Haus stehen kann man sich auch vorher seine Beiträge (ohne Zulagen) auszahlen lassen. Besonders gut: Erträge die man mit Zulagen erwirtschaftet hat darf man trotzdem behalten.
        Und ab Rentenbeginn? Im Prinzip dieselben Regeln. Das Geld wird verrentet, wer das nicht möchte kann sich seine Beiträge und Erträge ohne Zulagen auszahlen lassen. Allerdings kann man inzwischen auch 30% förderungsunschädlich zu Rentenbeginn auszahlen lassen und darf die Zulagen trotzdem behalten.
      7. Alles schön und gut aber der Aufwand? 
        Wer wirtschaftet muss natürlich immer ein bisschen Aufwand betreiben. Riester hat aber seine Startschwierigkeiten überwunden und ist heute wie ein einfacher Sparvertrag den jeder nachvollziehen kann. Wenn Sie eine Riester-Rentenversicherung wünschen, beraten wir Sie und stellen dann für Sie beim gewünschten Partner den Antrag (als Dauerzulagenantrag). Ab dann ist der Aufwand nicht höher als Ihre sonstigen Versicherungen.

Für tiefergehende Beratung und Vermittlung, besuchen Sie uns in unserem Büro in Northeim.