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Leben & Vorsorge
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Erbe — selbstbestimmt vorsorgen
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Testament regeln, was geschieht, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können oder einmal nicht mehr da sind. Ohne diese Dokumente entscheiden im Ernstfall Gerichte oder die gesetzliche Erbfolge — nicht Ihre Angehörigen. Wir informieren allgemein zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten und vermitteln die rechtssichere Erstellung über unseren Partner Monuta.
Warum Vorsorgedokumente so wichtig sind
Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine schwere Erkrankung — niemand plant damit, doch es kann jeden treffen, unabhängig vom Alter. Können Sie sich dann nicht mehr selbst äußern, entscheidet ohne klare Vorsorge nicht automatisch Ihr Ehepartner oder Ihr Kind, sondern ein vom Betreuungsgericht bestellter Betreuer. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sorgen dafür, dass Ihr Wille zählt und eine Person Ihres Vertrauens handelt.
Auch für den Erbfall gilt: Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge — und die entspricht selten dem, was sich Familien wirklich wünschen. Klar formulierte, rechtssichere Dokumente nehmen Angehörigen in einer ohnehin belastenden Situation viele Fragen und Streitpunkte ab. Wir zeigen Ihnen allgemein, worauf es ankommt, und begleiten die Erstellung über unseren Partner Monuta.
Ihre Vorteile
- Verständliche Einordnung ohne Fachchinesisch
- Rechtssichere Erstellung über unseren Partner Monuta
- Passende Dokumente für Ihre Lebenssituation
- Persönliche Beratung in Northeim
- Einfühlsame Begleitung bei einem sensiblen Thema
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung legt schriftlich fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind — etwa bei Bewusstlosigkeit oder im Endstadium einer Erkrankung. Ärzte und Bevollmächtigte müssen sich daran orientieren. So bleibt Ihr Wille maßgeblich, auch wenn Sie sich nicht mehr äußern können.
Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht — was ist der Unterschied?
Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson, direkt für Sie zu handeln — ein Betreuungsgericht wird dann nicht eingeschaltet. Die Betreuungsverfügung benennt lediglich einen Wunsch-Betreuer, den das Gericht im Betreuungsfall berücksichtigen soll, ersetzt das gerichtliche Verfahren aber nicht. Für die meisten Menschen ist die Vorsorgevollmacht daher die weiterreichende Lösung.
Warum ist ein Testament wichtig?
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge — sie verteilt den Nachlass nach starren Verwandtschaftsregeln und berücksichtigt individuelle Wünsche nicht. Ein Testament ermöglicht es, Erben, Anteile und besondere Wünsche klar festzulegen und Streit unter Angehörigen vorzubeugen. Gerade bei Patchwork-Familien, unverheirateten Paaren oder Unternehmensnachfolge ist das oft entscheidend.
Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?
Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer — das kann auch eine fremde Person sein. Ehepartner sind entgegen verbreiteter Annahme nicht automatisch vertretungsberechtigt; seit 2023 besteht nur ein begrenztes Not-Vertretungsrecht zwischen Ehegatten, das ausschließlich Gesundheitsfragen für maximal sechs Monate abdeckt. Für Vermögens- und weitergehende Angelegenheiten bleibt ohne Vollmacht das gerichtliche Betreuungsverfahren nötig.
Wie erstelle ich die Dokumente rechtssicher?
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Testament sollten inhaltlich klar, individuell formuliert und formal korrekt sein, damit sie im Ernstfall auch anerkannt werden. Wir vermitteln die Erstellung über unseren Partner Monuta und begleiten Sie dabei — für eine verbindliche rechtliche Prüfung im Einzelfall empfehlen wir zusätzlich den Rat eines Notars oder Fachanwalts.
Die Dokumente im Überblick
| Dokument | Regelt | Wann es greift |
|---|---|---|
| Patientenverfügung | Gewünschte oder abgelehnte medizinische Behandlungen | Bei Einwilligungsunfähigkeit, z. B. nach Unfall oder schwerer Erkrankung |
| Vorsorgevollmacht | Bevollmächtigung einer Vertrauensperson für Gesundheit, Vermögen und Behörden | Sobald Sie selbst nicht mehr entscheiden können — verhindert eine gerichtliche Betreuung |
| Betreuungsverfügung | Wunsch-Betreuer für das Betreuungsgericht | Wenn trotzdem ein gerichtliches Betreuungsverfahren nötig wird |
| Testament | Verteilung des Nachlasses, Erben und Vermächtnisse | Im Todesfall — ersetzt die gesetzliche Erbfolge |
| Sorgerechtsverfügung | Benennung eines Vormunds für minderjährige Kinder | Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile ausfallen |
Häufige Fragen
Brauche ich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zusammen?
Ja, das ist sinnvoll. Die Patientenverfügung legt Ihren medizinischen Willen fest, die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer diesen Willen gegenüber Ärzten, Behörden und Banken durchsetzt. Erst beide Dokumente zusammen sichern Sie umfassend ab.
Muss die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?
Für viele Alltagsangelegenheiten reicht Schriftform, für bestimmte Geschäfte — etwa Grundstücksverkäufe oder Kreditaufnahmen — ist eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich. Wir informieren allgemein; die verbindliche Einschätzung im Einzelfall gehört in die Hände eines Notars.
Kann ich die Dokumente später ändern?
Ja, alle diese Dokumente lassen sich jederzeit anpassen oder widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. Es empfiehlt sich, sie regelmäßig zu überprüfen, etwa nach wichtigen Lebensereignissen.
Was passiert ohne Testament?
Dann greift die gesetzliche Erbfolge nach festen Verwandtschaftsregeln. Nicht verheiratete Partner gehen dabei grundsätzlich leer aus, und individuelle Wünsche bleiben unberücksichtigt.
Wie unterstützt VMLB bei diesen Dokumenten?
Wir informieren Sie allgemein zu den Möglichkeiten und vermitteln die rechtssichere Erstellung über unseren Partner Monuta. Eine individuelle Rechtsberatung ersetzt das nicht — dafür verweisen wir bei Bedarf an Notare oder Fachanwälte.
Ist diese Seite eine Rechtsberatung?
Nein. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich an einen Notar oder Fachanwalt.
Vorsorge-Dokumente
Vorsorgedokumente rechtssicher erstellen
Vorsorgevollmacht, Testament und Sorgerechtsverfügung erstellen Sie hier rechtssicher über unseren Partner Monuta — Schritt für Schritt und verständlich formuliert. Bei Fragen begleiten wir Sie persönlich.
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